AGB im Webdesign: Was Auftraggeber wissen müssen – bevor es zu spät ist
Kein Vertrag schützt Sie – wenn Sie ihn nicht kennen.
Einleitung
„Ja, ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie.“ – Wer lügt hier eigentlich nicht? Im Alltag klickt man sich durch Bedingungen, ohne eine Zeile zu lesen. Bei einem Webdesign-Auftrag kann das jedoch echte Konsequenzen haben: finanzielle, rechtliche und für das Projekt selbst.
Dieser Artikel erklärt, worauf Auftraggeber bei AGB im Webdesign achten sollten – und welche Klauseln in der Praxis am häufigsten für Probleme sorgen.
1. Anzahlung – und was passiert, wenn Sie kündigen
Die meisten seriösen Webdesigner verlangen vor Projektbeginn eine Anzahlung – üblicherweise 25 % des Gesamtauftragswertes. Das ist branchenüblich und rechtlich zulässig. Was viele Auftraggeber nicht wissen: Diese Anzahlung ist in der Regel nicht erstattungsfähig, auch wenn das Projekt noch gar nicht begonnen hat.
Der Grund: Mit Vertragsschluss erbringt der Auftragnehmer bereits Leistungen – Anforderungsanalyse, Projektkalkulation, Kapazitätsreservierung, Vertragsausarbeitung. Diese sind mit der Anzahlung abgegolten. Kündigt der Auftraggeber nach § 648 BGB, verbleibt die Anzahlung beim Auftragnehmer.
Was das bedeutet:
Wer einen Auftrag erteilt und anschließend ohne triftigen Grund abbricht, verliert die Anzahlung. Legen Sie den Auftrag ohne schriftliche Rückmeldung über mehrere Wochen „auf Eis“, kann dies nach AGB als konkludente Kündigung gewertet werden.
2. Zahlungsverzug – teurer als gedacht
Eine Rechnung kommt, aber man zahlt erst nächsten Monat – das ist im Geschäftsleben weit verbreitet. Was viele nicht auf dem Schirm haben: Ab dem Moment des Verzugs laufen gesetzliche Konsequenzen an, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
- →Verzugszinsen: Im B2B-Bereich 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 288 Abs. 2 BGB). Bei einer Rechnung über 5.000 € können das schnell mehrere hundert Euro pro Jahr sein.
- →Verzugspauschale: Gegenüber Unternehmern fällt zusätzlich eine gesetzliche Pauschale von 40 € pro Forderung an (§ 288 Abs. 5 BGB).
- →Projektstopp: Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle laufenden Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einzustellen – ohne dass daraus Schadensersatzansprüche entstehen.
- →Rücktritt: Bei anhaltender Nichtzahlung kann der Auftragnehmer nach Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
Praxistipp: Klären Sie vor Projektbeginn, wie die Zahlungsfristen in den AGB Ihres Dienstleisters geregelt sind. 7 oder 14 Tage nach Rechnungseingang sind üblich – planen Sie das in Ihrer Liquidität ein.
3. Nutzungsrechte – die unterschätzte Falle
Ein häufiges Missverständnis: „Ich habe die Website bezahlt, also gehört sie mir.“ Rechtlich ist das nicht so einfach. Das Urheberrecht verbleibt grundsätzlich beim Ersteller. Was der Auftraggeber erhält, ist ein Nutzungsrecht – und dieses entsteht in der Regel erst nach vollständiger Bezahlung.
Wer eine Webseite veröffentlicht, bevor alle Rechnungen bezahlt sind, begeht im Zweifelsfall eine Urheberrechtsverletzung. Das kann Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen und Vertragsstrafen nach sich ziehen.
Achtung:
Auch Quellcode, Designs und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke als vereinbart ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig.
4. Mitwirkungspflichten – Verzögerungen gehen auf Ihre Rechnung
Ein Webdesign-Projekt ist keine Einbahnstraße. Der Auftragnehmer kann nur liefern, wenn der Auftraggeber rechtzeitig Inhalte, Bilder, Zugänge und Freigaben bereitstellt. Was viele nicht bedenken: Wenn das Projekt durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers ins Stocken gerät, hat der Auftragnehmer das Recht, Fristen anzupassen – und unter Umständen Mehraufwand zu berechnen.
Darüber hinaus stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch bereitgestellte Inhalte entstehen – etwa durch die Verwendung von Bildern ohne Lizenz oder Texten mit Urheberrechtsproblemen.
Fazit: AGB lesen lohnt sich
AGB sind kein Kleinstgedrucktes, das man ignorieren kann. Sie regeln, was passiert, wenn etwas nicht nach Plan läuft – und das ist genau der Moment, in dem man froh ist, Bescheid zu wissen. Folgende Fragen sollten Sie vor jedem Webdesign-Auftrag klären:
- ✓Wie hoch ist die Anzahlung, und wann wird sie fällig?
- ✓Ist die Anzahlung bei Kündigung erstattungsfähig?
- ✓Welche Zahlungsfristen gelten, und was passiert bei Verzug?
- ✓Wann gehen die Nutzungsrechte auf mich über?
- ✓Was gilt als Vertragsabschluss – E-Mail, Unterschrift, Zahlung?
Ein seriöser Dienstleister beantwortet diese Fragen offen und transparent – bevor der Vertrag unterschrieben wird.