KI-Transparenzerklärung
Stand: 19. August 2026
Rechtsgrundlage
Diese Erklärung erfolgt im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist. Insbesondere werden die Anforderungen aus Artikel 4 (KI-Kompetenz) – gültig seit 2. Februar 2025 – sowie Artikel 50 (Transparenzpflichten) – in Kraft seit 2. August 2026 – adressiert.
Einsatz von KI in unserer Arbeit
Andre Andorfer – Web & App Entwicklung nutzt KI-Werkzeuge als unterstützende Technologie im Entwicklungsprozess. Dies umfasst:
- Code-Assistenz: KI-Tools zur Unterstützung bei Routine-Aufgaben wie Boilerplate-Code und Dokumentation
- Qualitätssicherung: Automatisierte Code-Analyse und Fehlererkennung
- Recherche: KI-gestützte Recherche zu Best Practices und Lösungsansätzen
Menschliche Kontrolle und Verantwortung
Alle strategischen Entscheidungen werden ausschließlich von Menschen getroffen. Jeder von KI generierte oder unterstützte Code wird von qualifizierten Entwicklern geprüft, getestet und optimiert.
Unsere Arbeitsweise stellt sicher, dass:
- Alle Liefergegenstände eine menschliche Endabnahme durchlaufen
- Architektur- und Designentscheidungen von erfahrenen Entwicklern getroffen werden
- Sicherheitsrelevanter Code einer besonderen Prüfung unterzogen wird
- Kundenspezifische Anforderungen individuell umgesetzt werden
Gemäß EU AI Act Erwägungsgrund 48 entfällt die Kennzeichnungspflicht für Texte, die einer redaktionellen Endabnahme unterzogen wurden. Alle unsere Inhalte und Liefergegenstände unterliegen einer menschlichen Überprüfung und Freigabe.
KI-Kompetenz (Artikel 4)
Gemäß Artikel 4 des EU AI Acts stellen wir sicher, dass alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Dies umfasst:
- Verständnis der Funktionsweise und Grenzen von KI-Systemen
- Kenntnis der Risiken und potenziellen Schäden durch KI
- Fähigkeit zur informierten Nutzung und kritischen Bewertung von KI-Ausgaben
- Regelmäßige Weiterbildung zu KI-Entwicklungen und Best Practices
Transparenzpflichten (Artikel 50) – in Kraft seit 2. August 2026
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikel 50 EU AI Act. Wir setzen sie wie folgt um:
- Interaktion mit KI (Art. 50 Abs. 1): Sollte auf dieser Website ein KI-gestützter Chat-Assistent oder Bot zum Einsatz kommen, wird deutlich darauf hingewiesen, dass Sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen kommunizieren. Aktuell ist kein öffentlich zugänglicher KI-Chatbot aktiv.
- KI-generierte Medien / „Deepfakes" (Art. 50 Abs. 4): Künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte werden klar als KI-generiert gekennzeichnet. Im Rahmen unserer Dienstleistung „per Code/KI erzeugte Marketingvideos" weisen wir Auftraggeber ausdrücklich auf ihre Kennzeichnungspflicht bei der Veröffentlichung hin.
- KI-generierte Texte (Art. 50 Abs. 4): Texte zu Themen von öffentlichem Interesse werden als KI-generiert offengelegt, sofern sie nicht einer menschlichen redaktionellen Prüfung und Verantwortung unterliegen. Unsere Website-Inhalte durchlaufen stets eine menschliche redaktionelle Freigabe.
- Keine rückwirkende Pflicht: Für Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, besteht keine rückwirkende Kennzeichnungspflicht.
Die EU-Kommission bzw. das AI Office arbeitet zusätzlich an einem freiwilligen „Code of Practice" zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte; an dessen finalen Vorgaben orientieren wir uns, sobald er verfügbar ist.
Keine täuschenden Deepfakes
Wir erstellen oder verwenden keine täuschenden Deepfakes, d. h. keine künstlich erzeugten oder manipulierten Medien, die wahrheitswidrig den Eindruck erwecken sollen, authentische Aufnahmen realer Personen oder Ereignisse zu sein. Alle auf dieser Website verwendeten Medien sind entweder authentisch oder klar als Illustrationen/Grafiken erkennbar. Programmatisch bzw. KI-gestützt erzeugte Marketingvideos (siehe unsere Leistungen) sind kreative, als solche erkennbare Produktionen und werden – wo erforderlich – gemäß Artikel 50 als KI-generiert gekennzeichnet.
Hinweis zu Website-Inhalten
Die Inhalte dieser Website (Texte, Beschreibungen, FAQ) wurden unter Zuhilfenahme von KI-Tools erstellt und anschließend von Menschen überprüft, bearbeitet und freigegeben. Dies entspricht der üblichen redaktionellen Praxis und ist gemäß EU AI Act von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Sollten rein KI-generierte Inhalte ohne menschliche Überarbeitung veröffentlicht werden, werden diese entsprechend den seit dem 2. August 2026 geltenden Vorschriften (Artikel 50) gekennzeichnet.
Verwendete KI-Systeme
Im Rahmen unserer Arbeit können folgende Kategorien von KI-Systemen zum Einsatz kommen:
- Large Language Models (LLMs) für Code-Assistenz und Textgenerierung
- Code-Completion und -Analyse Tools in Entwicklungsumgebungen
- Automatisierte Test- und Qualitätssicherungswerkzeuge
Alle eingesetzten KI-Systeme werden von etablierten Anbietern bezogen, die den EU AI Act Anforderungen entsprechen bzw. entsprechen werden.
Ihre Rechte und Kontakt
Sie haben das Recht, über den Einsatz von KI in Projekten, die Sie betreffen, informiert zu werden. Bei Fragen zur KI-Nutzung in Ihrem Projekt kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: kontakt@andorfer-webdesign.de
Betreff: Anfrage zur KI-Nutzung
Aktualisierungen dieser Erklärung
Diese KI-Transparenzerklärung wird regelmäßig aktualisiert, um Änderungen in der Rechtslage (der EU AI Act ist seit dem 2. August 2026 weitgehend vollständig anwendbar) sowie Änderungen in unserer KI-Nutzung widerzuspiegeln. Das Datum der letzten Aktualisierung finden Sie am Anfang dieser Seite.
