Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 13.03.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Andre Andorfer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über Leistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, App-Entwicklung, Grafikdesign und verwandte Dienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen gegenüber Unternehmern, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss und Projektablauf

(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Der maximale Auftragswert für einzelne Projekte beträgt 49.852,18 € (netto). Aufträge, die diesen Wert überschreiten würden, werden nicht angenommen.

Erstgespräch und vorvertragliche Leistungen

(2) Vor Vertragsschluss findet ein Erstgespräch statt, in dem die Projektanforderungen besprochen werden. Für diese vorvertragliche Leistung können Aufwandsentschädigungen und Anfahrtskosten erhoben werden, auch wenn noch kein verbindlicher Vertrag über die eigentliche Hauptleistung zustande gekommen ist. Der Auftraggeber wird über diese Kosten vorab klar und transparent informiert.

Das Erstgespräch kann wie folgt durchgeführt werden:

  • Remote (kostenfrei): Videogespräch via Microsoft Teams oder vergleichbarer Plattformen – keine Anfahrtskosten
  • Vor Ort im Umkreis bis 50 km: Persönlicher Besuch beim Auftraggeber gegen eine einmalige Anfahrtskostenpauschale von 39,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt.
  • Vor Ort über 50 km Entfernung: Persönlicher Besuch beim Auftraggeber gegen eine einmalige Anfahrtskostenpauschale von 79,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt.
  • Vor Ort in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers: Persönliches Gespräch kostenfrei (keine Anfahrtskosten)

Die inhaltliche Beratung im Erstgespräch ist kostenfrei. Die Anfahrtskostenpauschale ist unabhängig vom späteren Vertragsabschluss zu entrichten und wird bei Beauftragung nicht auf den Gesamtauftragswert angerechnet.

Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)

(3) Vor oder spätestens zu Beginn des Erstgesprächs wird eine Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA) zwischen den Parteien geschlossen und von beiden Parteien unterzeichnet, sofern nicht bereits durch den Auftraggeber erfolgt. Die unterzeichnete NDA ist zwingende Voraussetzung für das Erstgespräch und bildet die vertragliche Grundlage für den Austausch vertraulicher Informationen sowie alle weiteren Projektbesprechungen.

Die NDA hat eine Gültigkeit von 5 Jahren ab Unterzeichnung.

Vertragsstrafe bei Verstoß (nur B2B)

Gegenüber Unternehmern gilt: Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10.000,00 € je Verstoß geltend zu machen. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes, insbesondere nach dem Umfang der offengelegten Informationen, dem Grad des Verschuldens und dem entstandenen oder drohenden Schaden. Die Vertragsstrafe ist auf Verlangen des Schuldners vom zuständigen Gericht auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen, wenn sie unverhältnismäßig hoch ist (§ 343 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.

Schadensersatz bei Verstoß (B2C)

Gegenüber Verbrauchern gilt: Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten haftet der Verbraucher auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den ihm durch den Verstoß entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen und notfalls gerichtlich geltend zu machen.

NDA-Vorlage herunterladen

Vertragsabschluss

(4) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

(5) Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Weicht der tatsächliche Aufwand um mehr als 15% vom Kostenvoranschlag ab, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.

§ 3 Widerrufsrecht

Verträge mit Unternehmern (B2B)

(1) Bei Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen besteht kein Widerrufsrecht.

Verträge mit Verbrauchern (B2C)

(2) Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB.

Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen

(3) Bei Dienstleistungsverträgen erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.

Vorzeitiger Leistungsbeginn

(4) Sofern mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, wird der Verbraucher ausdrücklich darauf hingewiesen und um seine Zustimmung gebeten. Mit der ausdrücklichen Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn und der Bestätigung der Kenntnisnahme über den Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung erklärt der Verbraucher sein Einverständnis gemäß § 356 Abs. 4 BGB.

Die Angebotsannahme bzw. Beauftragung durch den Verbraucher gilt zugleich als ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn im Sinne dieser Bestimmung und als Bestätigung der Kenntnisnahme über den Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung, sofern der Verbraucher dies im Rahmen der Beauftragung ausdrücklich bestätigt hat.

Zustimmung bei Angebotsannahme

(5) Sofern der Verbraucher ein vom Auftragnehmer unterbreitetes Angebot annimmt und den Auftrag erteilt, erklärt er mit der Angebotsannahme bzw. Auftragserteilung:

„Ich stimme ausdrücklich zu, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, und bestätige, dass mir bekannt ist, dass ich dadurch mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliere.“

Der Verbraucher wird bei der Angebotsannahme bzw. Auftragserteilung ausdrücklich auf diese Zustimmungserklärung und ihre rechtlichen Folgen hingewiesen und muss diese aktiv durch Setzen eines Häkchens oder einer vergleichbaren Handlung bestätigen. Die bloße Anforderung eines Angebots begründet noch keine vertragliche Bindung und erfordert keine Zustimmungserklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Andre Andorfer, Mozartstr. 11, 94060 Pocking, E-Mail: kollaboration@andorfer-webdesign.de, Telefon: 08531-1387471) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Andre Andorfer, Mozartstr. 11, 94060 Pocking,

E-Mail: kollaboration@andorfer-webdesign.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem individuellen Projektvertrag.

(2) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und der Lieferfristen führen.

(3) Der Auftragnehmer schuldet die Entwicklung und Gestaltung der vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Eine vollständige Fehlerfreiheit von Software kann technisch nicht garantiert werden. Dies lässt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.

(4) Leistungen, die über den im Angebot oder der Auftragsbestätigung definierten Leistungsumfang hinausgehen, sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand mit einem Stundensatz von 15,00 € netto berechnet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vor Erbringung solcher Zusatzleistungen auf die Kostenpflichtigkeit hinweisen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle notwendigen Rechte an den zur Verfügung gestellten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, etc.) verfügt und diese rechtlich verwendet werden dürfen.

(3) Verzögerungen, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zu einer Anpassung der Fristen und Vergütung führen.

(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Rechtsverletzung durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos oder sonstige Materialien) beruhen. Dies umfasst auch die Erstattung angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(1a) Basispreise für Webentwicklungsprojekte beziehen sich auf eine Frontend-Entwicklung mit maximal 3 Seiten im Desktop-Format (nicht responsive). Zusätzliche Leistungen wie Mobile Responsive Design, CMS-Systeme, weitere Seiten oder erweiterte Funktionalitäten werden gegen Aufpreis gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Stundensätze. Für Wartungs- und Hosting-Leistungen gilt ein Stundensatz von 15,00 € netto, sofern nicht abweichend vereinbart.

Anzahlung und Meilensteinzahlungen

(3) Nach vertraglicher Zusicherung des Auftrags wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtauftragswertes fällig. Diese ist vor Beginn der Arbeiten zu leisten.

(3a) Die Anzahlung gemäß Absatz 3 entfällt, wenn der Auftraggeber sich für eine rein stundenweise Abrechnung entscheidet. In diesem Fall erfolgt die Vergütung ausschließlich nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu den vereinbarten Stundensätzen. Bei stundenweiser Abrechnung ist ein Mindestauftragsvolumen von 30 Arbeitsstunden erforderlich.

(4) Die restliche Vergütung erfolgt in Meilensteinzahlungen nach Maßgabe des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer legt die Meilensteine, deren Umfang und die zugehörigen Zahlungsbeträge im Projektvertrag fest. Die Meilensteine orientieren sich am Projektfortschritt und werden so definiert, dass sie abrechenbare, überprüfbare Leistungspakete darstellen.

(4a) Änderungen an Meilensteinen und deren Zahlungsbeträgen während des Projektverlaufs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Solche Anpassungen können erforderlich werden, wenn sich der Projektumfang ändert, technische Anforderungen dies erfordern oder ursprünglich definierte Meilensteine sich als nicht praktikabel erweisen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Notwendigkeit solcher Anpassungen unverzüglich informieren und einen entsprechenden Änderungsvorschlag unterbreiten.

(4b) Typische Meilensteine können sein: Konzeptphase, Design-Entwurf, Entwicklung Kernfunktionen, Testphase, Projektabschluss. Die konkrete Aufteilung erfolgt projektspezifisch durch den Auftragnehmer.

(5) Meilensteinzahlungen werden nach erfolgreicher Abnahme des jeweiligen Meilensteins fällig.

Zahlungsfristen

(6) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Zahlungsverzug und Konsequenzen

(7) Eintritt des Verzugs: Der Auftraggeber gerät ohne gesonderte Mahnung in Verzug, wenn er eine Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug erst nach einer ausdrücklichen Mahnung ein, sofern die Rechnung keinen ausdrücklichen Hinweis auf den automatischen Verzugseintritt enthält.

(8) Verzugszinsen: Ab Eintritt des Verzugs werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 288 Abs. 1 BGB). Gegenüber Unternehmern beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(8a) Mahnkosten: Der Auftragnehmer ist berechtigt, für jede nach Eintritt des Verzugs versandte Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 5,00 € pro Mahnschreiben zu erheben. Im Falle der Beauftragung eines Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwalts zur Beitreibung offener Forderungen trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten im gesetzlich zulässigen Umfang.

(9) Leistungsverweigerungsrecht: Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Erbringung von Leistungen – einschließlich laufender Wartungs- und Hosting-Leistungen sowie die Übergabe von Projektdaten oder Zugangsdaten – bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen zu verweigern. Aus einer solchen Leistungspause entstehen keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer.

(10) Gerichtliche Geltendmachung und Mahnbescheid: Begleicht der Auftraggeber eine fällige Forderung trotz Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist, ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne weitere Ankündigung einen gerichtlichen Mahnbescheid gemäß §§ 688 ff. ZPO zu beantragen oder Klage vor dem zuständigen Gericht zu erheben. Die Kosten des Mahnverfahrens – insbesondere die Gerichtskosten sowie anfallende Rechtsanwaltsgebühren nach RVG – gehen in diesem Fall vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

(11) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Alle genannten Termine setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus.

(3) Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen.

§ 8 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellung abzunehmen.

(2) Gegenüber Unternehmern gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist schriftlich begründete Mängel mitteilt. Gegenüber Verbrauchern ist eine ausdrückliche Abnahmeerklärung erforderlich.

(3) Kleinere Mängel, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 9 Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Designs, Codes, Grafiken, Konzepte, etc.) sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht-ausschließliche Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck.

(3) Die Weitergabe an Dritte oder die Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten für eigene Referenzzwecke und Marketing zu nutzen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

(5) Quellcodes und Rohdaten verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 10 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln sind.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 24 Monate ab Abnahme, gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Abnahme.

(3) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.

(4) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, Änderungen durch Dritte oder den Auftraggeber selbst, oder durch äußere Einflüsse entstanden sind.

(5) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf kostenlose Updates, Anpassungen an neue Browsertechnologien oder Betriebssysteme sowie die Kompatibilität mit zukünftigen Systemen.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist dabei auf maximal die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverlust, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen.

(4) Gegenüber Unternehmern ist eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Diese Einschränkung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

§ 12 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Geheimhaltung vertraulicher Informationen wird durch eine separate Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA) geregelt, die vor dem Austausch vertraulicher Projektinformationen zwischen den Parteien geschlossen wird.

(2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragszwecke zu verwenden.

(3) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Details hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung.

(5) Diese Website verwendet Google Analytics zur Analyse des Nutzerverhaltens. Die Nutzung erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Google Analytics sowie Widerspruchsmöglichkeiten finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Kündigung

(1) Beide Vertragsparteien können laufende Projekte mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
  • Insolvenz einer Vertragspartei

(3) Im Falle der Kündigung sind bereits erbrachte Teilleistungen zu vergüten.

§ 13a Vorzeitige Beendigung einzelner Leistungsbestandteile

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Teile des Auftrags vorzeitig zu beenden, soweit diese Leistungen aufgrund technischer, rechtlicher oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände nicht oder nicht vollständig erbracht werden können.

(2) Bereits erbrachte und übermittelte Leistungen werden in vollem Umfang vergütet.

(3) Der Auftragnehmer kann auf Wunsch des Auftraggebers für nicht umsetzbare Leistungen geeignete Alternativen vorschlagen oder deren Ausführung an Dritte übergeben, sofern dies praktisch möglich ist und der Auftraggeber zustimmt.

(4) Die übrigen, weiterhin umsetzbaren Leistungsbestandteile werden von diesem Vorgehen nicht berührt.

§ 14 Wartung und Support

(1) Im Projektpreis enthalten ist eine Standard-Betreuung gemäß Absatz (4). Weitergehende Wartungs- und Supportleistungen, die über diese Standard-Betreuung hinausgehen, sind nicht im Projektpreis enthalten und werden gesondert vereinbart.

(2) Sofern keine Wartungsvereinbarung besteht, kann der Auftragnehmer Supportleistungen nach Aufwand zu den aktuell gültigen Stundensätzen berechnen.

(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass ohne Wartungsvertrag keine Garantie für die Funktionsfähigkeit bei technischen Weiterentwicklungen (Browser-Updates, etc.) übernommen werden kann.

(4) Jedes abgeschlossene Projekt beinhaltet eine Standard-Betreuung für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Projektabnahme. Diese Betreuung ist ausschließlich auf grundlegende Leistungen beschränkt, insbesondere: Beantwortung einfacher Rückfragen zur Bedienung, kleinere Textänderungen, Behebung offensichtlicher Fehler im Rahmen der Gewährleistung sowie allgemeine Erreichbarkeit bei dringenden Anliegen.

(5) Ausdrücklich nicht von der Standard-Betreuung umfasst sind: funktionale Erweiterungen, Designänderungen, Einpflegen umfangreicher Inhalte, Performance-Optimierungen, Integrationen Dritter sowie sonstige über die grundlegende Betreuung hinausgehende Tätigkeiten. Diese werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen gesondert berechnet.

(6) Die Standard-Betreuung erlischt vorzeitig, sofern der Auftraggeber die Zusammenarbeit beendet, wesentliche Vertragspflichten verletzt oder das Projekt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers auf eine dritte Partei überträgt.

§ 15 Hosting und Domains

(1) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind Hosting- und Domain-Leistungen nicht im Leistungsumfang enthalten.

(2) Übernimmt der Auftragnehmer die Organisation von Hosting und Domains, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.

(3) Der Auftraggeber bleibt Vertragspartner des Hosting-Anbieters und ist für die Einhaltung der Vertragsbedingungen sowie die Zahlung der Hostinggebühren verantwortlich.

§ 16 Abtretung

Gegenüber Unternehmern gilt: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte abzutreten.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

§ 18 Änderungen der AGB

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bestehende Verträge bleiben hiervon unberührt. Der Auftraggeber wird über Änderungen rechtzeitig informiert.

§ 19 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des Auftragnehmers (Pocking, Deutschland). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 20 Empfehlungsprogramm

(1) Der Auftragnehmer betreibt ein freiwilliges Empfehlungsprogramm. Natürliche Personen (nachfolgend „Empfehler“) können sich unter andorfer-webdesign.de/empfehlen registrieren und erhalten einen persönlichen Empfehlungslink.

(2) Kommt durch die Vermittlung des Empfehlers ein zahlungswirksamer Auftrag mit einem neuen Auftraggeber zustande, erhält der Empfehler einen einmaligen Empfehlungsbonus in Höhe von 250,00 €. Ein Auftrag gilt als zustande gekommen, sobald ein schriftlicher Vertragsabschluss vorliegt und die erste vertraglich vereinbarte Anzahlung durch den geworbenen Auftraggeber eingegangen ist.

(3) Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass der geworbene Auftraggeber nachweislich über den persönlichen Empfehlungslink des Empfehlers auf das Angebot aufmerksam geworden ist und innerhalb von 30 Tagen nach erstmaligem Besuch der Website Kontakt aufgenommen hat.

(4) Von der Teilnahme am Empfehlungsprogramm ausgeschlossen sind: (a) Eigenbeauftragungen, d. h. Aufträge, die der Empfehler für sich selbst erteilt; (b) Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Auftragnehmer stehen; (c) Vermittlungen, bei denen der geworbene Auftraggeber bereits bekannt ist oder zuvor Kontakt zum Auftragnehmer hatte.

(5) Der Empfehlungsbonus wird per Banküberweisung auf das vom Empfehler angegebene Konto ausgezahlt. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer. Der Empfehler ist selbst verantwortlich, etwaige steuerliche Pflichten (z. B. Versteuerung des Bonus als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG) zu erfüllen.

(6) Der Auftragnehmer behält sich vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, auszusetzen oder zu beenden. Bereits entstandene, bestätigte Ansprüche bleiben davon unberührt. Für laufende, noch nicht bestätigte Vermittlungsvorgänge besteht kein Anspruch auf Auszahlung bei Programmänderung oder -beendigung.

(7) Pro Empfehler und vermitteltem Auftraggeber wird der Bonus nur einmal ausgezahlt. Mehrfachvermittlungen durch denselben Empfehler sind möglich, sofern es sich um unterschiedliche Auftraggeber handelt.

Kontakt

Andre Andorfer
Mozartstr. 11
94060 Pocking
Deutschland

E-Mail: kollaboration@andorfer-webdesign.de
Telefon: 08531-1387471