KI-Transparenzerklärung
Stand: 11. Februar 2026
Rechtsgrundlage
Diese Erklärung erfolgt im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist. Insbesondere werden die Anforderungen aus Artikel 4 (KI-Kompetenz) – gültig seit 2. Februar 2025 – sowie die Artikel 50 (Transparenzpflichten) – anwendbar ab 2. August 2026 – adressiert.
Einsatz von KI in unserer Arbeit
Andre Andorfer - Web & App Entwicklung nutzt KI-Werkzeuge als unterstützende Technologie im Entwicklungsprozess. Dies umfasst:
- Code-Assistenz: KI-Tools zur Unterstützung bei Routine-Aufgaben wie Boilerplate-Code und Dokumentation
- Qualitätssicherung: Automatisierte Code-Analyse und Fehlererkennung
- Recherche: KI-gestützte Recherche zu Best Practices und Lösungsansätzen
Menschliche Kontrolle und Verantwortung
Alle strategischen Entscheidungen werden ausschließlich von Menschen getroffen. Jeder von KI generierte oder unterstützte Code wird von qualifizierten Entwicklern geprüft, getestet und optimiert.
Unsere Arbeitsweise stellt sicher, dass:
- Alle Liefergegenstände eine menschliche Endabnahme durchlaufen
- Architektur- und Designentscheidungen von erfahrenen Entwicklern getroffen werden
- Sicherheitsrelevanter Code einer besonderen Prüfung unterzogen wird
- Kundenspezifische Anforderungen individuell umgesetzt werden
Gemäß EU AI Act Erwägungsgrund 48 entfällt die Kennzeichnungspflicht für Texte, die einer redaktionellen Endabnahme unterzogen wurden. Alle unsere Inhalte und Liefergegenstände unterliegen einer menschlichen Überprüfung und Freigabe.
KI-Kompetenz (Artikel 4)
Gemäß Artikel 4 des EU AI Acts stellen wir sicher, dass alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Dies umfasst:
- Verständnis der Funktionsweise und Grenzen von KI-Systemen
- Kenntnis der Risiken und potenziellen Schäden durch KI
- Fähigkeit zur informierten Nutzung und kritischen Bewertung von KI-Ausgaben
- Regelmäßige Weiterbildung zu KI-Entwicklungen und Best Practices
Keine Deepfakes oder täuschende KI-Inhalte
Wir erstellen oder verwenden keine Deepfakes oder KI-generierte Medieninhalte (Bilder, Videos, Audio), die den Eindruck erwecken sollen, authentische menschliche Inhalte zu sein. Alle auf dieser Website verwendeten Medien sind entweder authentisch oder klar als Illustrationen/Grafiken erkennbar.
Hinweis zu Website-Inhalten
Die Inhalte dieser Website (Texte, Beschreibungen, FAQ) wurden unter Zuhilfenahme von KI-Tools erstellt und anschließend von Menschen überprüft, bearbeitet und freigegeben. Dies entspricht der üblichen redaktionellen Praxis und ist gemäß EU AI Act von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Sollten in Zukunft rein KI-generierte Inhalte ohne menschliche Überarbeitung veröffentlicht werden, werden diese entsprechend den ab August 2026 geltenden Vorschriften gekennzeichnet.
Verwendete KI-Systeme
Im Rahmen unserer Arbeit können folgende Kategorien von KI-Systemen zum Einsatz kommen:
- Large Language Models (LLMs) für Code-Assistenz und Textgenerierung
- Code-Completion und -Analyse Tools in Entwicklungsumgebungen
- Automatisierte Test- und Qualitätssicherungswerkzeuge
Alle eingesetzten KI-Systeme werden von etablierten Anbietern bezogen, die den EU AI Act Anforderungen entsprechen bzw. entsprechen werden.
Ihre Rechte und Kontakt
Sie haben das Recht, über den Einsatz von KI in Projekten, die Sie betreffen, informiert zu werden. Bei Fragen zur KI-Nutzung in Ihrem Projekt kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: kontakt@andorfer-webdesign.de
Betreff: Anfrage zur KI-Nutzung
Aktualisierungen dieser Erklärung
Diese KI-Transparenzerklärung wird regelmäßig aktualisiert, um Änderungen in der Rechtslage (insbesondere die vollständige Anwendbarkeit des EU AI Acts ab August 2026) sowie Änderungen in unserer KI-Nutzung widerzuspiegeln. Das Datum der letzten Aktualisierung finden Sie am Anfang dieser Seite.